KFZ-Gutachter

Georg Albrecht
versicherungsunabhängiges Ingenieurbüro

0176 - 34 13 27 10

Jetzt beraten lassen und Termin vereinbaren

Was kostet ein Gutachten?

NICHTS! Bei einem Kaskoschaden zahlt die gegnerische Versicherung

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sie zahlt zusätzlich zu der Schadensersatzforderung auch die Kosten für den KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständigen. Sie als Auftraggeber des Gutachtens müssen auch nicht in Vorleistung gehen, denn die Kosten für das Unfallgutachten rechne ich direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab. Somit können Sie ein Gutachten bei mir kostenlos beauftragen. Ist die Schuldfrage noch nicht eindeutig geklärt, empfehle ich Ihnen trotzdem die Erstellung eines Gutachtens. Hierzu berate ich Sie gerne persönlich oder am Telefon. Sie als Auftraggeber des Gutachtens müssen auch nicht in Vorleistung gehen, denn die Kosten für das Unfallgutachten rechne ich direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab. Somit können Sie ein Gutachten bei mir kostenlos beauftragen. Ist die Schuldfrage noch nicht eindeutig geklärt, empfehle ich Ihnen trotzdem die Erstellung eines Gutachtens. Hierzu gebe ich Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Kosten für ein Gutachten

Generell gilt: Je höher der Schaden ausfällt, desto höher sind auch die Kosten für das Gutachten. Für die Berechnung des Honorars, das für das Anfertigen eines Gutachtens berechnet wird, gibt es spezielle Berechnungs-Tabellen für KFZ-Gutachter, die als Richtlinien verbindlich sind. Sie können bei einem Schaden in Höhe von 1.000 Euro grob geschätzt mit Gutachterkosten von etwa 350 Euro rechnen. Bei höheren Schadenssummen wird der Anteil der Kosten für das Gutachten prozentual kleiner. So wird beispielsweise für ein 20.000-Euro-Schaden nur noch ein Honorar von rund 1.500 Euro für das KFZ-Gutachten fällig.


Preisliste

Alle Angaben sind Richtwerte

Es handelt sich hierbei um eine nicht verbindliche Preisübersicht, damit Sie einen ungefähren Richtwert erhalten. Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne und kann Ihnen auch ggf. am Telefon verbindliche Preise nennen.

Anfahrtspauschale 0,00 €
Kilometerpauschale 0,00 €
Fahrzeugbewertung 0,00 €
Kostenvoranschlag 0,00 €
Reperaturkosten - Kalkulation 0,00 €
Unfallgutachten 0,00 €
Beweissicherung 0,00 €
Wertgutachten 0,00 €
KFZ-Vollgutachten 0,00 €
Kurz-Gutachten 0,00 €
Archivierung¹ 0,00 €
Sonstiges 2 0,00 €
Sonstiges 3 0,00 €
Sonstiges 4 0,00 €
Sonstiges 5 0,00 €
Sonstiges 6 0,00 €
Anwaltsvermittlung und Dokumentenübergabe kostenlos
Beratung am Telefon kostenlos

Erklärung

¹ Bei ungeklärter Schuldfrage dokumentieren wir den Schaden, nehmen alle relevanten Daten auf und speichern diese in unserem System. Hierfür fällt deshalb eine Pauschale an.