Was beinhaltet ein Gutachten?
Ist eine Vor-Ort-Besichtigung nötig?
JA, denn das die Grundlage für die Erstellung eines Gutachtens. Die Besichtigung Ihres Fahrzeugs beinhaltet auch eine detailierte Dokumentation an Fotos und weiteren Informationen über das KFZ, die sich aus dem Gespräch mit Ihnen ergeben. So erhalte ich ein vollständiges Bild und kann für Sie dann das entsprechende Gutachten erstellen.
Sie sind immer besser beraten, wenn Sie einen unabhängigen KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständigen bestellen. Der KFZ-Sachverständige einer Versicherung arbeitet im Sinne seiner Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat.
Sie sollten daher einen versicherungsunabhängigen KFZ-Gutachter ihres Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass die Schäden an Ihrem Fahrzeug auch in der Höhe angerechnet wird, der Ihnen zusteht.
Unfallgutachten / Schadengutachten
Was ich für Sie tun kann?
Ich komme zur Besichtigung in ganz Berlin, also alle Stadtbezirke und Umgebung und erstelle daraufhin für Sie schnell und kompetent das Unfallgutachten.
Wenn Sie einen Unfall hatten, dann ist der Schreck erst einmal groß, darum ist es hilfreich, wenn Sie fachkompetente Hilfe zurück greifen.
Sie haben als Unfallgeschädigter in Deutschland das Recht auf die freie Wahl selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Nutzen Sie Ihr gutes Recht und setzen Sie sich mit mir als neutraler versicherungsunabhängiger Unfallgutachter in Verbindung. So vermeiden Sie viele mögliche Fehler bei der Schadensregulierung.
Ich biete Ihnen außerdem kompetente Beratung und Soforthilfe im Schadensfall an. Nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen zu diesem Thema und wie Sie sich nach einem Unfall optimal verhalten.
Fahrzeugbewertung
Ungeklärte Schuldfrage
Bei ungeklärter Schuldfrage können Sie gerne auf mein Angebot "Archivierung" zurückgreifen. Hierzu dokumentieren wir den Schaden, nehmen alle relevanten Daten auf und speichern diese in unserem System. Für eine spätere eventuelle Erstellung des Gutachtens reicht eine kurze Auftragserteilung per Telefon oder eMail aus. Zur Kontrolle der Haftungsverteilung bzw. allgemein der Mithaftung bei unklarer Schuldfrage empfehle ich von vornherein einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Nutzen Sie auch meinen Service für die Fachanwaltsempfehlung.
ÜbersichtRestwertermittlung
Kann ich mein Fahrzeug reparieren lassen, obwohl die Reparatur teurer ist als der Wiederbeschaffungswert?
JA, das können Sie. Dafür gibt es die sogenannte 130%-Regelung: Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigt, können Sie das in Anspruch nehmen. Zu berücksichtigen sind dabei allerdings die Anforderungen an die Reparatur, denn diese muss fachgerecht und nach den Vorgaben des beauftragten KFZ-Gutachters erfolgen. Sie als Geschädigter haben damit die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug zu behalten und kommen nicht in die Verlegenheit, ein vergleichbares Ersatzauto anschaffen zu müssen, was Sie nicht kennen. Abgesehen davon ist es häufig auch nicht realisierbar. Das hängt natürlich von verschiedenen Faktoren wie vom Autotyp etc. ab.
ÜbersichtKostenvoranschlag
Wozu ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag wird bei sogenannten Bagatellfällen erstellt wenn die Schadenssumme unter 750 € liegt. In dem Fall wird kein umfangreiches Gutachten angefertigt, sondern nur die Schadenssumme kalkuliert.
ÜbersichtWertgutachten
Bagatellschäden
Bei Bagatellschäden bis ca. 750 Euro gilt in der Regel der Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung als Schadensnachweis. Bei höheren Schäden ist es ratsam, einen KFZ-Gutachter / KFZ-Sachverständigen einzuschalten, auch wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden zu befürchten ist. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des KFZ-Sachverständigen. Im Fall des mitverschuldeten Unfalls werden die Kosten anteilig übernommen.
ÜbersichtRechtsanwalt - Kosten
Wer übernimmt die Kosten für einen Fachanwalt?
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